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   OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12   

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OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12 (https://dejure.org/2014,4410)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.03.2014 - 4 U 435/12 (https://dejure.org/2014,4410)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. März 2014 - 4 U 435/12 (https://dejure.org/2014,4410)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 311b
    Zur Haftung des potenziellen Verkäufers aufgrund Abbruchs von Grundstückskaufverhandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Haftung des potenziellen Verkäufers wegen Abbruchs der Vertragsverhandlungen

  • rabüro.de

    Zur Haftung des potenziellen Verkäufers aufgrund Abbruchs von Grundstückskaufverhandlungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Schadensersatz bei Abbruch von Vertragsverhandlungen über Grundstückskauf mangels vorsätzlicher Treupflichtverletzung

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Haftung des Verkäufers bei Abbruch der Verkaufsverhandlungen

  • ra.de
  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag: Abbruch Verkaufsverhandlungen Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen der Haftung des potenziellen Verkäufers wegen des Abbruchs der Vertragsverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Bindung des Veräußerers trotz Finanzierungszusage des Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen Abbruch von Verkaufsverhandlungen einer Immobilie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abbruch von Grundstückskaufverhandlungen führt nicht zwingend zur Haftung des Verkäufers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abbruch von Grundstückskaufverhandlungen führt nicht zwingend zur Haftung des Verkäufers

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Gescheiterter Immobilienkauf: Schadenersatz wegen aufgenommenem Finanzierungsdarlehen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geplatzter Hauskauf: Anspruch auf Schadensersatz?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkäufer trotz Übergabe einer Finanzierungszusage nicht zum Verkauf verpflichtet! (IMR 2014, 219)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1331
  • NZM 2015, 507
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    Da eine mit der Abstandnahme vom angebahnten Vertrag begründete Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens einen indirekten Zwang zum Vertragsabschluss bedeutet, welcher dem Zweck der Formvorschrift des § 311b BGB zuwiderläuft, löst im Anwendungsbereich dieser Vorschrift der Abbruch von Vertragsverhandlungen, deren Erfolg als sicher anzunehmen war, durch einen der Verhandlungspartner auch dann keine Schadensersatzansprüche aus, wenn es an einem triftigen Grund für den Abbruch fehlt (BGH WM 1982, 1436, 1437; NJW 1996, 1884, 1885).

    Soweit dies daraus folgt, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen sich als besonders schwerwiegender Treuverstoß darstellt, kommt damit in der Regel nur eine vorsätzliche Treupflichtverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo in Betracht, wie sie im Vorspiegeln tatsächlich nicht vorhandener Abschlussbereitschaft liegt (BGH NJW 1975, 43; 1996, 1884, 1885; OLG Bremen OLGR 2008, 385, 386; LG Heidelberg NJW-RR 2010, 1469).

    bb) Dem Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Bereitschaft, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen, insbesondere zu einem bestimmten Preis abzuschließen, ist nach Treu und Glauben der Fall gleichzustellen, dass ein Verhandlungspartner zwar zunächst eine solche, von ihm geäußerte, Verkaufsbereitschaft tatsächlich gehabt hat, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (BGH NJW 1996, 1884, 1885; DStR 2001, 802, 803).

    Aus ihr folgt gleichermaßen die Verpflichtung, den Partner vor dem Irrtum über den (Fort-) Bestand einer geäußerten, tatsächlich aber nicht (mehr) vorhandenen endgültigen Abschlussbereitschaft zu bestimmten Bedingungen zu bewahren (BGH NJW 1996, 1884, 1885).

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 127/99

    Schadensersatz wegen Abbruch von Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    bb) Dem Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Bereitschaft, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen, insbesondere zu einem bestimmten Preis abzuschließen, ist nach Treu und Glauben der Fall gleichzustellen, dass ein Verhandlungspartner zwar zunächst eine solche, von ihm geäußerte, Verkaufsbereitschaft tatsächlich gehabt hat, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (BGH NJW 1996, 1884, 1885; DStR 2001, 802, 803).

    cc) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 311b Abs. 1 BGB ferner dann zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, insbesondere weil sie die Existenz des anderen Vertragspartners gefährdet (BGH DStR 2001, 802, 803).

  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    Fehlende Angaben können nicht nach Fristablauf nachgeholt (BGH NJW 1997, 1309), Mängel nicht gemäß § 295 geheilt werden (Musielak/Ball, aaO Rn. 49).

    Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer fristgerecht eingereichten, inhaltlich unzureichenden Berufungsbegründung kommt nicht in Betracht (BGH NJW 1997, 1309, 1310; 2000, 364 f.).

  • OLG Köln, 20.12.2001 - 7 U 66/01

    Abbruch von Vertragsverhandlungen über zu beurkundende Rechtsgeschäfte -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    Gleichwohl behält das Gesetz den Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsautonomie bis zur Beurkundung die volle Entscheidungsfreiheit vor (OLG Köln OLGR 2003, 39, 40).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    b) Die Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen die Formvorschrift von § 311b BGB hat indessen zurückzutreten, wenn sie nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGHZ 29, 6, 10 f.; 85, 315, 318).
  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    Eine Bezugnahme auf andere Schriftstücke genügt den Anforderungen an eine Berufungsbegründung im Allgemeinen nicht (BGH NJW 1981, 1620; 1993, 3333, 3334; 1998, 602, 603; 1998, 3126).
  • KG, 05.01.2009 - 2 U 125/06

    Vollstreckungsabwehrklage: Bestimmung des Beschwerdewertes; teilweise

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    a) Wird nach dem Berufungsantrag das gesamte erstinstanzliche Urteil angegriffen, in der Berufungsbegründung das angefochtene Urteil aber nur in Teilen beanstandet, so ist die Berufung hinsichtlich derjenigen Teile, die in der Berufungsbegründung nicht beanstandet werden, mangels Begründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO unzulässig (KG KGR 2009, 551, 552).
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 360/98

    Rechtsfolgen des Rückzugs von Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    Nur wenn der Vertragsschluss nach Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Vertragsabschluss später ohne triftigen Grund ablehnt (BGHZ 76, 343, 349; BGH NJW-RR 2001, 381, 382).
  • OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07

    Gescheiterte Errichtung eines Zementwerkes im Hafengebiet

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    Soweit dies daraus folgt, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen sich als besonders schwerwiegender Treuverstoß darstellt, kommt damit in der Regel nur eine vorsätzliche Treupflichtverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo in Betracht, wie sie im Vorspiegeln tatsächlich nicht vorhandener Abschlussbereitschaft liegt (BGH NJW 1975, 43; 1996, 1884, 1885; OLG Bremen OLGR 2008, 385, 386; LG Heidelberg NJW-RR 2010, 1469).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12
    Eine Bezugnahme auf andere Schriftstücke genügt den Anforderungen an eine Berufungsbegründung im Allgemeinen nicht (BGH NJW 1981, 1620; 1993, 3333, 3334; 1998, 602, 603; 1998, 3126).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

    Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses

  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in

  • BGH, 08.10.1982 - V ZR 216/81

    Zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtendes Verschulden bei Verhandlungen

  • LG Heidelberg, 05.02.2010 - 7 O 276/09

    Schadenersatzanspruch wegen des Abbruchs von Verhandlungen über einen

  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

  • OLG Hamm, 07.05.2014 - 12 U 30/13

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Abbruchs der Verhandlungen

    Schließlich muss der Abbruch der Verhandlungen sich als besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung darstellen (vgl. BGH NJW 2013, 928, Tz. 8; NJW-RR 2001, 381, Tz. 11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6.3.2014, 4 U 435/12, Tz. 23 ff.; OLG Celle BauR 2012, 1793, Tz. 24 f., 46; OLGR Bremen 2008, 385, Tz. 42 ff.).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2016 - 5 U 61/16

    Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen: Abstandnahme von einem

    Die Haftung der Beklagten wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen ist nach folgenden Grundsätzen zu beurteilen (dazu BGH, Urteil vom 09.11.2012, Az.: V ZR 182/11 Juris Rn. 7 f. = NJW 2013, 928; vgl. auch BGH, Urteil vom 29.03.1996, Az.: V ZR 332/94 Juris Rn. 8 ff. = NJW 1996, 1884 sowie Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.03.2014, Az.: 4 U 435/12 Juris Rn. 24 f. = NJW-RR 2014, 1331; OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2014, Az.: 12 U 30/13 Juris - Rn. 54 f.):.

    Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 06.03.2014, Az.: 4 U 435/12 Juris = NJW-RR 201, 1331) hat in einem mit dem Streitfall vergleichbaren Fall erwogen, ob eine schwerwiegende (vorsätzliche) Treupflichtverletzung des Verkäufers, der einen Grundstückskaufvertrag trotz bereits weitgehend erzielter Einigung schließlich nicht abschließt, dann in Betracht kommt, wenn dem Verkäufer die Finanzierungszusage einer Bank übergeben wurde (a.a.O. Rn. 37).

    Die Frage, ob bei Abstandnahme von einem Grundstückskaufvertrag vor dessen Beurkundung ein zur Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen führender "schwerwiegender Treuverstoß'' im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29.03.1996, Az.: V ZR 332/94 Juris Rn. 11 = NJW 1996, 1.884) auch dann vorliegt, wenn dem ursprünglich Verkaufswilligen bekannt ist, dass der Kaufinteressent aufgrund seiner Zusagen bereits einen kostenträchtigen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat, ist höchstrichterlich nicht geklärt und, wie das Urteil des OLG Saarbrücken vom 06.03.2014 (Az.: 4 U 435/12 Juris, Rn. 37 = NJW-RR 2014, 1331) zeigt, nicht nur völlig vereinzelt von Bedeutung.

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